03 57 25 / 92 990 info@pflegedienst-ab.de

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen Leistungen in folgenden Bereichen der häuslichen Pflege an:

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Pflegesach- und Kombinationsleistungen

– Unterstützung bei der Verrichtung des täglichen Lebens

In einem Erstgespräch erörtern wir gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen, in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen, um Sie entsprechend Ihrem individuellen Pflegebedarf ganzheitlich und aktivierend pflegen zu können. Dabei können die Pflegeleistungen bei Veränderungen des Gesundheitszustandes jederzeit angepasst werden.

Finanzierung der Pflegesachleistungen

Abhängig davon, welchen Pflegegrad …

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Verhinderungspflege / Urlaubspflege

Wenn Sie als pflegender Angehöriger in Ihren wohlverdienten Urlaub gehen möchten oder durch Krankheit oder andere Gründe verhindert sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertretung für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen.

Auch wenn Sie nur für einige Stunden verhindert sind, beispielsweise wenn Sie selbst einen Arzttermin haben oder zu einer Familienfeier gehen möchten, können Sie unsere Hilfe als stundenweise Verhinderungspflege nutzen.

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Häusliche Krankenpflege

Erfüllung ärztlicher Verordnungen

Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Hilfe beim Einnehmen der Medikamente, beim Wechseln von Wundverbänden oder beim Spritzen von Insulin? – Unsere staatlich geprüften Altenpfleger/innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen übernehmen dies gerne für Sie.
Unser Pflegedienst arbeitet eng mit Ihrem Arzt zusammen und sorgt für die regelmäßige Beantragung der Leistungen bei der Krankenkasse  …

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Zusätzliche Betreuungsleistungen

nach § 45 SGB XI

Jeder Pflegebedürftige, dem mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde, hat die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen unseres Pflegeteams in Anspruch nehmen. Zur Finanzierung der Zusatzleistungen stellt sie Pflegekasse einen Entlastungsbetrag von 125,-€ monatlich bereit.
Ziel dieser Pflegergänzungsleistungen ist nicht zuletzt, zusätzliche Freiräume und Möglichkeiten der Entlastung für pflegende Angehörige
zu schaffen …

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Wir beraten Sie

nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, sich einmal im Halbjahr (bei Pflegegrad 1 bis 3) bzw. einmal im Quartal (bei Pflegegrad 4 und 5) von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung – wie der Ambulanter Pflegedienst Anja Ballandt GmbH – beraten zu lassen.
Sie werden von einer erfahrenen Pflegefachkraft zu Hause besucht und haben die Möglichkeit, Fragen im Zusammenhang mit der Pflege Ihres Angehörigen zu stellen …

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Vitakt-Hausnotruf-Service

in Kooperation mit der Vitakt Hausnotruf GmbH

Die Gewissheit, dass jemand da ist!

Hausnotrufsysteme sind dafür da, Hilfe per Knopfdruck zu holen. Vitakt erfasst die Situation und kontaktiert Ihre Angehörigen, Nachbarn oder unseren Pflegedienst als Vitaktpartner für schnelle Hilfe. Die Mitarbeiter von Vitakt sind an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden für Sie da…

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Ambulanter Pflegedienst Anja Ballandt GmbH

Franz-Mehring-Straße 6a
02997 Wittichenau

Telefon: 03 57 25 / 92 990