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Pflegeberatungsbesuche / Beratungseinsätze

Wir beraten Sie nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, sich einmal im Halbjahr (bei Pflegegrad 1 bis 3) bzw. einmal im Quartal (bei Pflegegrad 4 und 5) von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung – wie der Ambulanter Pflegedienst Anja Ballandt GmbH – beraten zu lassen.

Sie werden von einer erfahrenen Pflegefachkraft zu Hause besucht und haben die Möglichkeit, Fragen im Zusammenhang mit der Pflege Ihres Angehörigen zu stellen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel. Am Ende des Beratungseinsatzes erhalten Sie ein Protokoll über die Beratung, welches Sie als Nachweis bei Ihrer Pflegekasse vorlegen können.

Auch Pflegebedürftige, die bereits Dienstleistungen eines Pflegedienstes (Pflegesachleistungen) in Anspruch nehmen und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch, diese Beratungsbesuche einmal halbjährlich abzurufen. Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Terminvereinbarung

Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns perE-mai.

>>> Telefon: 03 57 25 / 92 990

>>> E-mail: info@pflegedienst-ab.de

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