Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
nach § 45 SGB XI
Jeder Pflegebedürftige, dem mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde, hat die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen unseres Pflegeteams in Anspruch nehmen.
Zur Finanzierung der Zusatzleistungen stellt sie Pflegekasse einen Entlastungsbetrag von 125,-€ monatlich bereit.
Ziel dieser Pflegergänzungsleistungen ist nicht zuletzt, zusätzliche Freiräume und Möglichkeiten der Entlastung für pflegende Angehörige zu schaffen.
Zu den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen gehören beispielsweise:
- Unterstützung bei Tätigkeiten im Haushalt
- Reinigen der Wohnung
- Fenster putzen
- Hausordnung in Mietshäusern
- Einzelbetreuung
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Begleitung bei Spaziergängen / Ausfahrten
- Beaufsichtigung / Gespräche zur Biographie und zum Tagesgeschehen
- Anleitung zur Tagesstrukturierung
- Begleitung bei Veranstaltungen
- Spiele
- Hilfen bei der Orientierung
- Gedächtnistraining
- Vorlesen / Zeitungsschau etc.
- Gruppenbetreuung
Teilnahme an gestalteten Seniorennachmittagen – an 4 Tagen in der Woche veranstalten wir gesellige Nachmittage oder kleinere Ausfahrten in kleiner Runde (ca. 6 Teilnehmer). Die Veranstaltungen erstrecken sich auf ca. 3 Stunden. Sie werden von unseren freundlichen Mitarbeiterinnen zu Hause abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht.