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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

nach § 45 SGB XI

Jeder Pflegebedürftige, dem mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde, hat die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen unseres Pflegeteams in Anspruch nehmen.

Zur Finanzierung der Zusatzleistungen stellt sie Pflegekasse einen Entlastungsbetrag von 125,-€ monatlich bereit.

Ziel dieser Pflegergänzungsleistungen ist nicht zuletzt, zusätzliche Freiräume und Möglichkeiten der Entlastung für pflegende Angehörige zu schaffen.

Zu den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen gehören beispielsweise:

  • Unterstützung bei Tätigkeiten im Haushalt
    • Reinigen der Wohnung
    • Fenster putzen
    • Hausordnung in Mietshäusern
  • Einzelbetreuung
    • Begleitung bei Arztbesuchen
    • Begleitung bei Spaziergängen / Ausfahrten
    • Beaufsichtigung / Gespräche zur Biographie und zum Tagesgeschehen
    • Anleitung zur Tagesstrukturierung
    • Begleitung bei Veranstaltungen
    • Spiele
    • Hilfen bei der Orientierung
    • Gedächtnistraining
    • Vorlesen / Zeitungsschau etc.
  • Gruppenbetreuung

Teilnahme an gestalteten Seniorennachmittagen – an 4 Tagen in der Woche veranstalten wir gesellige Nachmittage oder kleinere Ausfahrten in kleiner Runde (ca. 6 Teilnehmer). Die Veranstaltungen erstrecken sich auf ca. 3 Stunden. Sie werden von unseren freundlichen Mitarbeiterinnen zu Hause abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht.

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