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Häusliche Krankenpflege

Erfüllung ärztlicher Verordnungen

Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Hilfe beim Einnehmen der Medikamente, beim Wechseln von Wundverbänden oder beim Spritzen von Insulin? – Unsere staatlich geprüften Altenpfleger/innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen übernehmen dies gerne für Sie.

Unser Pflegedienst arbeitet eng mit Ihrem Arzt zusammen und sorgt für die regelmäßige Beantragung der Leistungen bei der Krankenkasse, um für Sie eine bestmögliche medizinische Versorgung in Ihrer häuslichen Umgebung gewährleisten zu können.

Unser Leistungsangebot der Häuslichen Krankenpflege umfasst unter anderem:

  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Anlegen von Wundverbänden und Kompressionsverbänden
  • Verabreichung von Injektionen, z.B. Insulin, Schmerzmittel nach Operationen, Blutverdünner
  • Kontrolle von Blutzucker-, Blutdruck- und Pulswerten
  • Wundbehandlung bei suprapubischen Blasenkatheter
  • Einreibungen
  • Wundbehandlung bei PEG-Sonden
  • Dekubitusbehandlung
  • Pflege und Überwachung von Drainagen
  • Pflege des Zentralen Venenkatheters
  • Wechsel von Trachealkanülen
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Bedienung von Atmungsgeräten
  • Stomaversorgung
  • Darmentleerung
  • Katheterisierung und Katheterpflege
  • Blasenspülungen

Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Häuslichen Krankenpflege für gesetzlich versicherte Personen

Häusliche Krankenpflege wird von einem zugelassenen Pflegedienst (Ambulanter Pflegedienst Anja Ballandt GmbH) erbracht, wenn diese durch einen Vertragsarzt (i.d.R. Ihren Hausarzt) verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt wurde. Der Leistungsumfang ist davon abhängig, welchem Zweck die häusliche Krankenpflege dient. Ist die Leistung zur Sicherung des Zieles der ärztlichen Behandlung erforderlich, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungspflege (medizinische Hilfeleistungen wie z. B. Verbandswechsel, Medikamentengaben oder Injektionen). Eine zeitliche Befristung gibt es hierfür in der Regel nicht.

Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann, übernimmt die Krankenkasse zusätzlich die Grundpflege (pflegerische Hilfen, z. B. bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Ernährung) und die hauswirtschaftliche Versorgung (Krankenhausvermeidungspflege). Hierfür sieht das Sozialgesetzbuch grundsätzlich eine Befristung von vier Wochen vor, wobei in besonderen Fällen auch eine längere Kostenübernahme möglich ist.

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht, soweit die notwendigen Hilfeleistungen nicht von einer anderen im Haushalt des Erkrankten lebenden Person übernommen werden können.

Für die häusliche Krankenpflege ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme sowie 10 Euro pro Verordnung vorgesehen. Die Zuzahlung wird von der Krankenkasse eingezogen und bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt.